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Neue Krankenhausplanung für Nordrhein Westfalen:

Dringend erforderliche Kehrtwende wird eingeleitet

Mit der Veröffentlichung des neuen Krankenhausplans NRW 2022 hat das Land die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stärkung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen geschaffen.
Im nächsten Schritt beginnen in Kürze die regionalen Planungsverfahren. Im Rahmen dessen wird entschieden, welches Krankenhaus künftig konkret welches Leistungsspektrum anbietet. Die entsprechenden Vorbereitungen hierfür sind nun abgeschlossen. Startschuss für die praktische Umsetzung in den Regionen war der 1. September 2022.

Hintergrund:

Der neue Krankenhausplan ermöglicht es dem Land künftig, die Krankenhausstrukturen aktiver zu gestalten. Dazu erfolgt eine Planung auf der Basis konkreter Fallzahlen über sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen in Verbindung mit Qualitätsvorgaben. So lässt sich eine bessere Koordination und Kooperation zwischen den Krankenhäusern mit einer Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung verbinden. Der Krankenhausplan gibt zudem vor, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte hierzu: „Als bevölkerungsreichstes Bundesland werden wir in Nordrhein-Westfalen einen innovativen und zukunftsorientierten Krankenhausplan umsetzen. Wir halten uns an unser Versprechen und nehmen unsere Verpflichtung als Land ernst, die bestmögliche Versorgung für alle Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Mit der Umsetzung der neuen Krankenhausplanung wird die stationäre Versorgung deutlich gestärkt – sowohl in der Grund- als auch in der Spezialversorgung. Zugleich wird die Qualität gesichert: Wenn ein Krankenhaus eine Leistung anbietet, können die Bürgerinen und Bürger sicher sein, dass das Krankenhaus ausreichend Erfahrung in diesem Bereich hat.“

Das Umsetzungsverfahren wurde Mitte August im Landesausschuss für Krankenhausplanung vorgestellt: Die Krankenhäuser erhielten am 1. September 2022 umfangreiche Informationen und Unterlagen für das Verfahren, damit sie sich sorgfältig vorbereiten können. Am 17. Oktober 2022 werden die Bezirksregierungen die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser zu Verhandlungen mit den Krankenkassen über regionale Planungskonzepte auffordern.
Ab diesem Zeitpunkt können die Krankenhäuser die dafür nötigen Unterlagen digital in einer eigens dafür bereitgestellten Datenaustausch- und Analyseplattform einstellen. Die Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen starten dann ab dem 17. November 2022. Sie sind grundsätzlich spätestens nach sechs Monaten abzuschließen. Danach übernimmt die jeweilige Bezirksregierung die Verfahrensleitung und bezieht dann auch weitere Beteiligte auf regionaler und überregionaler Ebene mit ein.
Abschließend entscheidet das Ministerium über die Versorgungsaufträge.
Sowohl bei der Erstellung der neuen Rahmenvorgaben als auch beim Verfahren für die praktische Umsetzung in den Regionen haben die Akteure des nordrhein-westfälischen Krankenhauswesens intensiv mitgewirkt. Der fachliche Zuspruch bestätigt, dass Nordrhein-Westfalen als bundesweiter Vorreiter einen mutigen und richtigen Schritt geht.

Ingo Morell, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), erklärt: „Wir müssen in den konkreten Planungsgesprächen vertretbare regionale Lösungen für die Krankenhäuser finden. Das gibt die neue Systematik durchaus her.
Denn eine hochwertige medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten setzt gesunde Klinik-Strukturen voraus. Das bedeutet, dass wir überall im Land über leistungsfähige und wirtschaftlich stabile Krankenhäuser als elementare Daseinsvorsorge verfügen. Die neue Krankenhausplanung für NRW kann und wird aber nur gelingen, wenn das Land für die nun bevorstehenden Veränderungsprozesse ausreichende Finanzmittel bereitstellt. Unsere Forderung bleibt, dafür einen mit mindestens zwei Milliarden Euro ausgestatteten Krankenhausstrukturfonds für die kommenden fünf Jahre bereitzustellen.“

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Laumann: „Im Koalitionsvrtrag haben wir vereinbart, die Strukturverbesserungen mit entsprechenden Fördermitteln zu unterstützen.So ist eine zügige und zielgerichtete Umsetzung der neuen Krankenhausplanung möglich.“ Foto: Adobe Stock

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, erklärt: „Wichtig ist jetzt, dass sich die stärkere Spezialisierung einzelner Kliniken nicht negativ auf die Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses auswirkt. Damit die jungen Kolleginnen und Kollegen auch in Zukunft umfassend und in der ganzen Breite ihres Faches weitergebildet werden können, müssen verbindlich und trägerübergreifend Weiterbildungsverbünde zwischen Kliniken der Spezial- und der Regelversorgung geschaffen werden.“

Dr. Johannes Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, erklärt: „DRG-System und fehlende Detailplanungen haben benachbarte, konkurrierende Krankenhäuser oft genug in ein Wettrüsten getrieben.

An dessen Stelle müssen regionale oder wohnortnahe Versorgungskonzepte treten, damit knappe Ressourcen wie Personal und Investitionsmittel für die Patienten eingesetzt werden können: keine Konkurrenz, sondern Kooperation! Diese kooperativen Versorgungskonzepte müssen gefördert, wirtschaftliche und juristische Barrieren überwunden werden. Der neue Krankenhausplan soll wohnortnahe Grundversorgung auf der einen Seite und sinnvolle Spezialisierung auf der anderen Seite gerade auf regionaler Ebene wieder in Einklang bringen.“

„Mit der jetzt anstehenden Umsetzung zur neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen wird die dringend erforderliche Kehrtwende eingeleitet. Gemeinsam sollten jetzt alle Beteiligten die Chance nutzen, eine zukunftsfähige, qualitäts- und patientenorientierte Krankenhausstruktur im Land zu entwickeln. Durch Spezialisierung und Leistungskonzentration wird die Behandlungsqualität gestärkt und der Ressourceneinsatz optimiert. Die Patienten müssen darauf vertrauen können, dass Behandlungen nur dort erfolgen, wo die bestmöglichen Voraussetzungen dafür gegeben sind“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest.
„Unser Ziel war und ist klar: Wir wollen, dass alle Menschen Zugang zu einer optimalen Krankenhausbehandlung haben. Mit der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen haben wir ein hervorragendes Instrumentarium entwickelt, das wir nun umsetzen, um so die Qualität der Versorgung weiter zu verbessern. Dadurch ändern sich Versorgungsschwerpunkte und Rollen vieler Kliniken. Eine flächendeckende Versorgung bleibt aber – gerade in ländlichen Regionen – ein unverrückbarer Eckpfeiler“, sagt Matthias Mohrmann, Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg.

„Die neue Krankenhausplanung bietet die Chance, dass sich über eine Konzentration der Leistungsangebote das knappe Fachpersonal besser auf die benötigten Krankenhausstandorte verteilt als bisher. Damit könnte der Fachkräfteknappheit intelligenter begegnet werden als bisher und es wäre zum deutlichen Wohl der Patienten“, sagt Dirk Ruiss, Leiter der vdek Landesvertretung NRW.

Ludger Risse, stellvertretender Vorsitzender des Errichtungsausschuss Pflegekammer NRW: „Die knappe Ressource Pflege muss zielgenau eingesetzt werden. Qualifizierte Pflegefachpersonen sind unverzichtbar, um die klinische Versorgung der Patienten mit hochwertigen pflegerischen Leistungen zu gewährleisten.
Das gilt für alle Fachdisziplinen gleichermaßen. Durch die Beteiligung der Pflege an der Krankenhausplanung ergibt sich die Chance, analog zu ärztlichen Qualitätskriterien, mittelfristig auch pflegerische Vorgaben zum Beispiel für fachbezogene Qualifikation der Pflegefachpersonen zu implementieren.“

„In vielen Regionen gibt es bereits Überlegungen und Gespräche über eine sinnvolle Weiterentwicklung der Strukturen“, erläutert Minister Laumann. „Ich wünsche mir, dass die Partner daran in den Verhandlungen konstruktiv anknüpfen. Das nun entwickelte Verfahren stellt die notwendigen Voraussetzungen für eine transparente und zügige Bearbeitung der komplexen Fragen bereit.

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Strukturverbesserungen mit entsprechenden Fördermitteln zu unterstützen. So ist eine zügige und zielgerichtete Umsetzung der neuen Krankenhausplanung möglich.“

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