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 Beschäftigte und Unternehmen können den Bildungsscheck beantragen! Foto: © Münsterland e.V./Arne Pöhnert

Bildungsscheck & Perspektiven im Erwerbsleben:

Finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildung

Veränderungen gehören für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum beruflichen Alltag und jede neue Aufgabe bringt neue Anforderungen. Damit sie gut darauf reagieren können, bietet ihnen das Land Nordrhein-Westfalen eine finanzielle Förderung für berufliche Weiterbildungen an, den sogenannten „Bildungsscheck“.
Ergänzend dazu wird mit dem Beratungsangebot „Perspektiven im Erwerbsleben“ eine professionelle Beratung zu beruflichen Perspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten. Die Regionalagentur Münsterland beim Münsterland e.V. ist Ansprechpartnerin und informiert Beschäftigte und Betriebe über die Fördermöglichkeiten und weitere Beratungsstellen in der Region.
„Wer sich weiterbildet, hat bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und kann in Zeiten von Fachkräftemangel auch flexibler im Unternehmen eingesetzt werden. Da ist durchaus auch ein beruflicher Aufstieg drin“, sagt Alexandra Poppenborg von der Regionalagentur Münsterland beim Münsterland e.V. Das Förderprogramm Bildungsscheck sei unabhängig davon, ob es um berufliches Fortkommen, das Einschlagen einer neuen Richtung oder den Wiedereinstieg nach einer Familien- oder Pflegepause gehe. „Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte beantragen, als auch Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, erklärt Poppenborg.

Gefördert werden zum Beispiel Kurse zur Weiterbildung im sozialen oder methodischen Bereich, wie Kommunikation, Führungskompetenz oder Moderation sowie Sprach- und EDV-Kurse. Außerdem können neue Berufsabschlüsse oder die Nachqualifizierung für die volle Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifizierungen gefördert werden.

Die Beschäftigten und Betriebe erhalten einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten, den anderen Teil tragen sie selbst. Die maximale Förderhöhe, also die Erstattung pro Bildungsscheck NRW, beträgt 500 Euro. Innerhalb eines Kalenderjahres kön-
nen Beschäftigte einen Bildungsscheck und Betriebe bis zu zehn Bildungsschecks für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch nehmen.
Eine sinnvolle Ergänzung für Beschäftigte bietet das Förderprogramm „Perspektiven im Erwerbsleben“. Wer sich unsicher ist, was die berufliche Zukunft bringt oder bringen wird, kann sich bei professionellen Beratungsfachkräften Rat holen. Gemeinsam werden Interessen, Fähigkeiten oder Wünsche besprochen und die Beschäftigten erhalten Informationen über den Arbeitsmarkt, mögliche Weiterbildungen und finanzielle Unterstützung.
Unabhängig, ob für eine Veränderung, berufliche Entwicklung oder aber für den Wiedereinstieg: ein individueller Fahrplan zur Realisation der beruflichen Ziele hilft. Ist der Weg zur neuen Aufgabe noch unklar oder die derzeitige Arbeitssituation nicht mehr interessant genug, unterstützen die Beraterinnen und Berater passgenau dabei, die Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und nächste Schritte konkret zu planen. Im Rahmen des Förderprogramms unterstützen sie zudem bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Die Beratung in Form von bis zu neun Stunden pro Person ist in ganz NRW kostenlos.
Informationen zu Beratungsstellen im Münsterland und den Förderprogrammen „Bildungscheck NRW“ und „Perspektiven im Erwerbsleben“ gibt es bei der Regionalagentur Münsterland oder auf: weiterbildungsberatung.nrw 

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