Arbeitsausbeutung und illegale Beschäftigung:
Hilfe bei Arbeitslosigkeit und Ausbeutung
Auch ab dem 1. Januar 2023 unterstützen die nordrhein-westfälischen Beratungsstellen Arbeit weiterhin arbeitslose, prekär beschäftigte und von Arbeitsausbeutung betroffene Menschen. Seit 2021 fördert das Land Nordrhein-Westfalen die unabhängigen ortsnahen Anlaufstellen. Nun werden sie für weitere drei Jahre bis Ende 2025 gefördert und zudem personell aufgestockt. Das Land fördert die Weiterführung mit rund 25 Millionen Euro über drei Jahre.
In allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen ist eine Beratungsstelle Arbeit angesiedelt. Die Beratungen werden landesweit an mehr als 100 Standorten durchgeführt.
„Die meisten Arbeitgeber behandeln ihre Beschäftigten fair und gerecht. Aber leider gibt es auch schwarze Schafe, die ihre Beschäftigten ausbeuten. Das verurteile ich aufs Schärfste. Ihnen gilt das klare Signal:
Arbeitsausbeutung und illegale Beschäftigung werden nicht geduldet. Wir haben mit den Beratungsstellen Arbeit ein ortsnahes Angebot zur Unterstützung von Betroffenen geschaffen, das durch Ratsuchende intensiv in Anspruch genommen wird.
Alleine im Jahr 2021 haben über 60.000 dokumentierte Beratungen stattgefunden“, erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Es ist wichtig, dass Menschen ihre Rechte kennen, beraten werden und sich zur Wehr setzen können. Mit den Beratungsstellen sind wir nah bei den Menschen. Das hilft ihnen, sich zu wehren.“
Die Beratungsstellen Arbeit informieren zu Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, unterstützen bei wirtschaftlichen, psychosozialen und rechtlichen Fragen und bieten Rat bei prekären oder ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen.
Dabei sind sie zentraler Teil des landesweiten Beratungsnetzwerkes gegen Arbeitsausbeutung. Sie beraten aufsuchend vor Ort, in Sprechstunden, telefonisch oder digital. Zukünftig richten sie verstärktes Augenmerk auf die Unterstützung von Menschen die sich aufgrund des Ukraine-Kriegs in Nordrhein-Westfalen befinden. Sie beraten beispielsweise hinsichtlich Fragen der Existenzsicherung und der Vermeidung von prekärer Beschäftigung.
Um den erhöhten Beratungsbedarf zu decken, werden die Stellenkontingente in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt ab 1. Januar 2023 befristet für zwei Jahre um je 0,5 Personalstellen aufgestockt.
In vielen Kreisen und kreisfreien Städten können die bisherigen Träger ihre Arbeit weiter fortsetzen und weiterentwickeln, es wurden auch neue Träger zur Umsetzung ausgewählt. Diese ausgewählten Träger sind nun aufgerufen, einen Förderantrag bei der für sie zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Die Liste der für eine Förderung für eine Beratungsstelle Arbeit vorgesehenen Träger finden Sie hier:
Münster:
Beratungsstelle Arbeit im cuba e.V. (Arbeitslosenberatung Münster)
Judith Appel, Christoph Cramer,
Norbert Attermeyer
Tel.: 0251 / 511929
Kreis Coesfeld:
GEBA - Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung: Alessa Sottek,
Tel.: 02594/7873717 oder unter
Mobil: 0151 / 21009404
E-Mail: sottek@geba-muenster.de
Internet: www.geba-muenster.de
Kreis Steinfurt:
Jugend- und Familiendienst e.V.:
Herr Krake, Frau Bücker
Tel.: 05971 / 91448160
Fax: 05971 / 9144818
Internet: www.jfd-rheine.de
Kreis Warendorf:
impulse e.V.:
Herr Paltrinieri
Tel.: 02581 / 932812
Fax: 02581 / 932830
www.impulse-warendorf.de
Kreis Borken:
Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt mbH:
Frau Krings-Löwe, Frau Kulpe (DRK SSB gGmbH)
Tel.: 02871 / 217650, Borken: 02861 / 8029357
oder mobil: 01761 / 8029652
Internet: www.ewibo.de
Hamm:
Herr Kleinhempel, Herr Angermann, Frau Schulz
Tel.: 02381 / 8764974, 0173 / 7386397
Fax: 02381 / 8764975
Internet: www.bildungundlernen.de
(Quelle & Foto: MAGS/NRW)