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Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele Beschäftigte nicht
Mehr als eine Million Beschäftige, denen der Mindestlohn zugestanden hätte, bekamen im Jahr 2017 weniger als 8,84 Euro pro Stunde – Trotz Mindestlohnerhöhung hat sich die positive Lohnentwicklung in unterster Lohngruppe nicht fortgesetzt – „Fair Pay“-Plakette könnte Anreize für Arbeitgeber setzen.

Seit gut vier Jahren gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn – doch nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht. Das zeigen neue Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die bisherige Zahlen zur Nichteinhaltung des Mindestlohns für das Jahr 2017 – das aktuellste, für das entsprechende Daten vorliegen – fortschreiben. Demzufolge wurden selbst bei einer konservativen Schätzung mindestens 1,3 Millionen Beschäftige, denen der Mindestlohn zugestanden hätte, in ihrer Haupttätigkeit unterhalb des Mindestlohns in Höhe von damals 8,84 Euro pro Stunde bezahlt. Hinzu kamen rund eine halbe Million Beschäftigte, die in einer Nebentätigkeit weniger als den Mindestlohn erhielten. „Nach wie vor bekommen in Deutschland viele Beschäftigte nicht den Stundenlohn, der ihnen gesetzlich zusteht“, fasst Studienautor Markus Grabka, der die neuen Zahlen gemeinsam mit Alexandra Fedorets und Carsten Schröder berechnet hat, das zentrale Ergebnis der Studie zusammen.

Ausmaß der Mindestlohnumgehung hat zugenommen

Besonders oft wird der Mindestlohn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Gastgewerbe, im Einzelhandel, bei persönlichen Dienstleistungen und in der Leih- und Zeitarbeit vorenthalten. Frauen werden häufiger trotz Anspruchs unterhalb des Mindestlohns bezahlt als Männer, ausländische Beschäftigte häufiger als inländische, junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis 24 Jahre häufiger als ältere, Beschäftigte in Ostdeutschland häufiger als in Westdeutschland und solche in Klein- und Kleinstbetrieben häufiger als in größeren Betrieben.

Nachdem nicht zuletzt durch die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 die Löhne in der untersten Lohngruppe (erstes Dezil) von 2014 bis 2016 um etwa 13 Prozent gestiegen waren, setzte sich dieser Trend im Jahr 2017 nicht fort – obwohl der Mindestlohn zu Jahresbeginn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben wurde. Seit dem 1. Januar 2019 beträgt er 9,19 Euro pro Stunde.
Weil in einigen Branchen Ausnahmeregelungen ausgelaufen sind, ist die Zahl der anspruchsberechtigten Beschäftigten im Jahr 2017 gestiegen. Deshalb und wegen der parallelen Mindestlohnerhöhung hat das Ausmaß der Mindestlohnumgehung gegenüber den Vorjahren zugenommen: Auf Basis der im SOEP abgefragten vertraglichen Stundenlöhne und der Arbeitszeiten ergibt sich die Zahl von 2,4 Millionen Beschäftigten, die weniger als den Mindestlohn erhielten. Im Jahr 2016 waren es noch gut 1,8 Millionen Beschäftigte. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist jedoch zu beachten, dass die Messung von Stundenlöhnen gerade im unteren Lohnsegment mit Unsicherheiten behaftet ist. So ist es beispielsweise möglich, dass geleistete Überstunden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen werden oder die Arbeitszeit über die Wochen eines Monats variiert. Deshalb wurden die SOEP-Befragten für das Jahr 2017 erstmals direkt gefragt, wie hoch ihr Stundenlohn war. Selbst nach dieser Methode waren es noch 1,3 Millionen Menschen, die in einer Hauptbeschäftigung weniger als den Mindestlohn bekamen. Hinzuzuzählen sind noch rund 500.000 anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Nebentätigkeit.

„Fair Pay“-Plakette könnte Arbeitgeber dazu bewegen, den Mindestlohn einzuhalten

„Der Handlungsbedarf ist enorm, denn flächendeckende und intensive Kontrollen des Zolls, der die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren soll, gibt es mangels Personal bisher praktisch nicht“, so Studienautor Carsten Schröder. Doch nicht nur die Kontrollen müssten verschärft werden – nach Ansicht der Autorin und der Autoren sollten auch Anreize für die Arbeitgeber gesetzt werden, den Mindestlohn einzuhalten. Denkbar wäre eine „Fair Pay“-Plakette als Zertifikat für Arbeitgeber, die die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten nachvollziehbar dokumentieren. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dann mit ihrem Geldbeutel etwas bewegen, da sie sich bewusst dafür entscheiden können, zum Beispiel in Restaurants mit der ‚Fair Pay‘-Plakette zu essen“, so Fedorets. „Dies wäre ein Beitrag im Sinne der Konsumentensouveränität.“

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