logosticky-logologologo
  • Home
    • Archiv
  • Partner Profile
✕

Eichenprozessionsspinner

Neuer Praxisleitfaden des Umweltministeriums

Die Erarbeitung eines Leitfadens wurde bereits im vergangenen Jahr nach einem Fachgespräch vereinbart. Im März trafen sich Vertreter des Umweltministeriums und Gesundheitsministeriums, der Kommunen, der Landwirtschaftskammer und des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen in Lüdinghausen, um mögliche Maßnahmen und ein gemeinsames Vorgehen zu beraten. „Der Kontakt mit den Raupen birgt schwere gesundheitliche Risiken. Der neue Leitfaden bündelt den aktuellen Stand des Wissens und gibt den Kommunen und beteiligten Institutionen praxisnahe Hilfestellung.Das Umweltministerium hat einen Praxisleitfaden zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner veröffentlicht. Im Frühjahr schlüpfen die Raupen dieses Nachtfalters, dessen Brennhaare zu entzündlichen Hautreizungen und Atembeschwerden führen können. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit: Das Umweltministerium hat einen Praxisleitfaden zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner veröffentlicht. Der Kontakt mit den Raupen des Eichenprozessionsspinners birgt schwere gesundheitliche Risiken. Gleichzeitig unterstützen die Klimaveränderungen ihre Ausbreitung. Der neue Leitfaden bündelt den aktuellen Stand des Wissens und gibt praxisnahe Hilfestellung beim Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner“, erläutert Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Umweltministerium.

Der Eichenprozessionsspinner bevorzugt warme und besonnte Bereiche. Daher kommt er häufig auch an Einzelbäumen und Waldrändern im städtischen Umfeld vor. „Die Kommunen und beteiligten Institutionen haben die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie für den Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner intensiv unterstützt. Hierfür bin ich sehr dankbar, denn der Eichenprozessionsspinner benötigt ein abgestimmtes Vorgehen“, so Bottermann.
Zu den im Leitfaden vorgestellten Maßnahmen gehören die Förderung von Vögeln und anderen natürlichen Gegenspielern, der Einsatz von Fallen, das Entfernen der Gespinstnester und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, der jedoch nur in einem begrenzten Zeitfenster möglich ist. Darüber hinaus gibt der Leitfaden Empfehlungen zur Staffelung der Maßnahmen je nach Gefährdung, zur richtigen Schutzausrüstung und zu Warnhinweisen für die Öffentlichkeit.
Das Ministerium rät dringend dazu, sich von den Raupen, deren Nestern und Häuten fernzuhalten. Auch sollten, etwa im heimischen Garten, keine Gegenmaßnahmen auf eigene Faust durchgeführt werden. Für das Entfernen der Nester im öffentlichen Raum beauftragen die Kommunen Spezialfirmen. Sofern ein Befall im privaten Garten oder Wald zu beobachten ist, sollten auch hier vom Eigentümer Spezialfirmen beauftragt werden. Ungeachtet dessen sollte das Ordnungsamt der zuständigen Kommune informiert werden, damit die befallenen Stellen von den Kommunen kartiert werden können. Einige Kommunen haben für die Meldung von Vorkommen des Eichenprozessionsspinners bereits Online-Portale eingerichtet. Bei Verdacht eines Gifthaarkontakts empfehlen die Gesundheitsbehörden folgende Maßnahmen: Sofortiger Kleiderwechsel und der Versuch, mit einem Klebeband vorhandene Brennhaare von der Haut abzunehmen. Duschbad mit Haarwäsche, bei Augenbeteiligung das Spülen mit Wasser , bei ausgeprägten Symptomen ärztliche Hilfe aufsuchen. Hautreaktionen können lokal symptomatisch mit mittelstark bis stark wirksamen Kortikosteroiden behandelt werden. Bei Bindehautentzündung Augentropfen, die auch ein Antiseptikum enthalten . Gegen den meist stark ausgeprägten Juckreiz sind orale Antihistaminika hilfreich. Bei respiratorischen Symptomen (asthmaartige Beschwerden) ist der Einsatz von geeigneten Medikamenten in Form von Dosier-aerosolen indiziert. Schwerere Verläufe können eine systemische Kortikosteroid-Therapie notwendig machen. (Quelle: LandNRW)

Download des Praxisleitfadens:

Der Leitfaden „Überwachung, Bekämpfung und Beseitigung des Eichenprozessionsspinners (EPS) – Ein Praxisleitfaden für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen“ steht unter folgendem Link zum Herunterladen zur Verfügung: https://url.nrw/eps_leitfaden

Related posts

28. April 2021

Ernährungsstudie – „Mind Shift“ und Nachhaltigkeit


Lesen Sie mehr

28. April 2021

Mit Künstlicher Intelligenz Lebensmittelverschwendung reduzieren


Lesen Sie mehr

28. April 2021

Wirtschaft unterstützt erstmals Forderung nach Moratorium für Tiefseebergbau


Lesen Sie mehr

23. März 2021

Die Freiheit und das Gemeinwohl


Lesen Sie mehr

23. März 2021

Deutsche Wirtschaft auf Stop-and-Go-Kurs


Lesen Sie mehr

23. März 2021

Virenfreie Luft durch neuartigen Raumlüfter


Lesen Sie mehr

22. März 2021

Resilienz in die Anwendung bringen


Lesen Sie mehr

24. Februar 2021

Plastik Fasten Raus aus dem Plastik-Wahn


Lesen Sie mehr

24. Februar 2021

Antikörperentwicklung in Höchstgeschwindigkeit


Lesen Sie mehr

24. Februar 2021

Erbschaften machen vor allem Vermögende noch reicher


Lesen Sie mehr

1. Februar 2021

Exzessive Mediennutzung nimmt zu


Lesen Sie mehr

1. Februar 2021

EU stärkt mit „Klima-Taxonomie“ Transparenz für nachhaltige Investitionen


Lesen Sie mehr

1. Februar 2021

EU stärkt mit „Klima-Taxonomie“ Transparenz für nachhaltige Investitionen


Lesen Sie mehr

21. Dezember 2020

Was isst Deutschland?


Lesen Sie mehr

21. Dezember 2020

Krebserkrankungen über die Atemluft erkennen


Lesen Sie mehr

21. Dezember 2020

Mentorenprogramme fördern die Integration von Geflüchteten


Lesen Sie mehr

24. November 2020

SARS-CoV-2


Lesen Sie mehr

24. November 2020

Studierende sehen Corona als Digitalisierungsbeschleuniger – Mehrheit erwartet positive Auswirkungen


Lesen Sie mehr

24. November 2020

Startschuss für den Nutri-Score: foodwatch fordert EU-weite Kennzeichnungspflicht


Lesen Sie mehr

27. Oktober 2020

Kinderarmut in Deutschland


Lesen Sie mehr
© 2019 dermonat Impressum | Datenschutz
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
{title} {title} {title}