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Internetausfälle: 84 Prozent für Recht auf Entschädigung
Laut Bundesnetzagentur bekommt gerade mal jeder achte Verbraucher die maximale Bandbreite, die in seinem Vertrag steht. Jeder dritte Nutzer hat laut Markwächter-Untersuchung wiederholt Probleme mit seiner Verbindung. Verbraucher wünschen sich deshalb bei Problemen mit der Internetversorgung mehr Rechte, wie eine repräsentative Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt. So fordern 84 Prozent Entschädigungen bei länger andauernden Störungen, 76 Prozent wünschen sich bei deutlich zu geringer Bandbreite ein Sonderkündigungsrecht oder die Möglichkeit, im Monat weniger zu bezahlen. Der vzbv fordert die Bundesregierung zum Handeln noch innerhalb dieser Legislaturperiode auf.
„Ein Internetanschluss gehört inzwischen fast zum Leben dazu wie die Wasserversorgung oder der Stromanschluss. Umso schlimmer, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher nicht geliefert bekommen, wofür sie zahlen und sich nicht wirklich dagegen wehren können. Die Bundesregierung darf Verbraucher hier nicht länger im Stich lassen und muss ihnen einfache Mittel wie Sonderkündigungs- und Minderungsrechte an die Hand geben. Die Mehrheit der Verbraucher wünscht sich solche Rechte“, sagt Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim vzbv.

Verbraucher fordern mehr Rechte

Laut Umfrage von KantarEmnid im Auftrag des vzbv möchten 76 Prozent der Befragten die Möglichkeit bekommen, ihren Vertrag unkompliziert kündigen zu können oder im Monat weniger bezahlen, sofern die Bandbreite deutlich geringer ist, als im Vertrag vorgegeben. Auch einen Tarifwechsel könnten sich 61 Prozent der Befragten vorstellen.
Aber was, wenn der Anschluss komplett ausfällt? 70 Prozent der Befragten halten es für angemessen, wenn Anbieter Störungen des Internetanschlusses innerhalb eines Kalendertages beheben müssen. 84 Prozent der Befragten sprechen sich zudem dafür aus, eine Entschädigung zu bekommen, sofern der Anbieter die Störung des Telefon- und Internetanschlusses nicht in einem vorgegebenen Zeitraum beheben kann.

Bundesregierung muss handeln

In anderen EU-Ländern haben Verbraucher solche Rechte bereits. In Großbritannien werden Verbraucher beispielweise pro Tag mit acht Pfund automatisch entschädigt, sobald der Service länger als zwei Tage ausfällt.
In diesem Jahr muss die Bundesregierung den  „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ (EECC) in nationales Recht umsetzen. Aus vzbv-Sicht ist das die Gelegenheit, um die dringenden und seit Jahren bekannten Verbraucherprobleme im Telekommunikationsmarkt anzugehen.

Umfrage-Methode

Telefonische Interviews (CATI Bus). Grundgesamtheit: Deutschsprachige Internetnutzer ab 18 Jahren. Stichprobengröße: 1.009 Befragte. Erhebungszeitraum: 28. November bis 4. Dezember 2019. Statistische Fehlertoleranz: +/- max. 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Institut: Kantar, Bielefeld.

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