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Mit Roaming gegen Funklöcher: Wie der Netzausbau in ländlichen Regionen gelingen kann
Studie zum Mobilfunknetzausbau in dünn besiedelten Regionen vergleicht drei Kooperationsmodelle – Weniger Kosten für Anbieter bei umfassendem Network Sharing, aber geringere Netzabdeckung – KonsumentInnen profitieren am stärksten von Roaming-Abkommen – Gebietsabsprachen zwischen Anbietern erhöhen Netzabdeckung – Behörden könnten Roaming-Abkommen bevorzugt behandeln.

Wenn Mobilfunkanbieter beim Netzausbau in ländlichen Regionen untereinander Roaming-Vereinbarungen treffen, kann die Netzabdeckung deutlich erweitert werden. Auch für KonsumentInnen hat diese Form der Kooperation viele Vorteile: Sie könnten in einem großen Gebiet Verträge mit dem von ihnen favorisierten Anbieter schließen und zugleich ihr Handy auch außerhalb des Netzes ihres Anbieters nutzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Abteilung Unternehmen und Märkte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Schneller Mobilfunk (3G- bis 5G-Standards) ist ein wichtiges Element des Breitbandausbaus in Deutschland, da eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen in den ländlichen Regionen sehr hohe Kosten verursachen würde.
Für die Studie haben die Autoren mithilfe einer Modellrechnung analysiert, wie zwei Mobilfunkanbieter in einer fiktiven dünn besiedelten Region ihre Netze ausbauen würden. Dabei wurden ergänzend zu den Mindestausbauverpflichtungen drei verschiedene Regulierungsvarianten verglichen: vollständig getrennte Netze, das sogenannte Network Sharing, bei dem Anbieter Netze gemeinsam nutzen, und beschränktes nationales Roaming.

Die geringsten Kosten für die Mobilfunkanbieter entstehen mit Network Sharing. Jedoch werden größere Teile der Region so nicht an das Netz angeschlossen: „Wenn die Anbieter sich gegenseitig umfassenden Zugang zu ihren Netzen gewähren, dann neigen sie in ländlichen Regionen dazu, sich die Gebiete untereinander aufzuteilen und werden nur das Nötigste tun“, gibt Studienautor Pio Baake zu bedenken. Um Kosten zu sparen, würden die Anbieter in dieser Variante also nur das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß unter sich aufteilen und abdecken. Das schade langfristig der Entwicklungsfähigkeit der Mobilfunkanbieter.

KonsumentInnen profitieren von Roaming

Wenn die Anbieter nicht kooperieren dürfen, sondern unabhängig voneinander Netze aufbauen, würden im Zentrum der Region große Gebiete entstehen, in denen beide Anbieter um KundInnen konkurrieren. Zusätzlich haben die Anbieter einen Anreiz, auch exklusive Gebiete zu schaffen. Die Netzabdeckung wäre daher insgesamt um acht Prozent höher als bei gemeinsam genutzten Netzen. Aber: „KonsumentInnen haben bei getrennten Netzen außerhalb des Gebiets ihres Anbieters keinen Netzzugang“, warnt Co-Autor Kay Mitusch vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT).
Eine Zwischenlösung könnten Roaming-Abkommen sein. „Wir schlagen ein Modell vor, in dem KundInnen eines Anbieters das Netz eines anderen Anbieters als Besucher nutzen können – so wie es viele aus dem Urlaub im europäischen Ausland kennen. In diesen Regionen werden Handyverträge aber nur vom Netzinhaber verkauft“, so Mitusch. Mit diesem Modell gebe es für die Anbieter weiterhin den Anreiz, exklusive Gebiete zu schaffen. So könnte die Netzabdeckung im Vergleich zu geteilten Netzen um 13 Prozent erhöht werden – es ist also ein effektiver Weg, Funklöcher zu schließen. Zugleich profitierten die KonsumentInnen von dieser Variante, weil sie ihre Mobilgeräte auch außerhalb des Netzes ihres Anbieters nutzen können. „Das ist auch für die Anbieter von Vorteil, weil so die Zahlungsbereitschaft der KundInnen wächst“, sagt Mitusch.


Behörden sollten regulierend eingreifen Die Bundesnetzagentur hat mit der letzten Frequenzvergabe erstmals Kooperationen zwischen Anbietern beim Netzaufbau in dünn besiedelten Regionen erlaubt. Die Art der Kooperation wurde allerdings offengelassen. „Die Regulierungsbehörden sollten überlegen, ob Roaming-Abkommen als Kooperationsmodell im ländlichen Raum bevorzugt behandelt werden sollten“, schlägt Baake vor. So könnte die größte Netzabdeckung erreicht werden und zugleich der Nutzen für die KonsumentInnen erhöht werden. Wichtig bleibe es darüber hinaus, dass die Behörden Mindestausbauverpflichtungen vorschreiben.

Die Autoren haben auch untersucht, welche Auswirkungen es auf den Netzaufbau hat, wenn die Anbieter untereinander absprechen, in welchen Gebieten sie Netze aufbauen. Das Ergebnis: Mit Gebietsabsprachen erhöht sich die Netzabdeckung – KonsumentInnen profitieren also von den Absprachen zwischen den Anbietern. „In dünn besiedelten Regionen kann das Kartellrecht daher großzügig ausgelegt werden, sofern Mindestausbauverpflichtungen bestehen und die Preise vom Wettbewerb in den Ballungsgebieten bestimmt werden“, sagt Baake.

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