Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher 2020 ändert
Ofen aus: Neue Grenzwerte für Kamin-Oldies Für rund zwei Millionen veraltete Holzöfen tickt die Uhr: Alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung bis einschließlich 31. Dezember 1994 müssen bis Ende 2020 ausgetauscht, stillgelegt oder entsprechend den aktuell gültigen Grenzwerten nachgerüstet werden. Wer einen solchen Kamin- oder Kachelofen-Oldie betreibt, muss nachweisen, dass dieser den Grenzwerten der Stufe 2 der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BimSchV) genügt. Dazu müssen die Feuerungsanlagen Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid sowie Mindestwirkungsgrade einhalten. Durch eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers, die zeigt, dass der Ofen-Typ auf dem Prüfstand die Grenzwerte nicht überschreitet, kann dies nachgewiesen werden. Falls das Baujahr nicht mehr ermittelbar ist, muss der Schadstoffausstoß durch den Schornsteinfeger gemessen werden. Wenn die Anlage bei der vor-Ort-Prüfung die Anforderungen nicht erfüllt, muss entweder nachträglich ein Filter eingebaut werden, um die Staubemissionen der Feuerungsanlage entsprechend den Anforderungen zu reduzieren. Andernfalls müssen Kamin oder Kachelofen stillgelegt beziehungsweise durch einen schadstoffarmen modernen Nachfolger ersetzt werden. Diese sorgen mit ihrer Verbrennungstechnik nicht nur für deutlich weniger Feinstaub-Emissionen, sondern benötigen für die gleiche Wärme auch bis zu einem Drittel weniger Brennstoff.
Strom: EEG-Umlage und Netzentgelte steigen
Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2020 auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) festgelegt. Wenn Energieanbieter diese Preiserhöhung unverändert weitergeben, wozu sie keineswegs verpflichtet sind, wird Strom für Verbraucher 2020 um 0,351 ct/kWh teurer als in diesem Jahr. Bei einem JahresStromverbrauch von beispielsweise 2.500 kWh sind das Mehrkosten von 10,44 Euro im Jahr, inklusive Mehrwertsteuer. Bei einem Verbrauch von 4.000 kWh steigen die Stromkosten jährlich um 16,71 Euro, bei einem Single-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 1.500 kWh sind das 6,27 Euro mehr im Jahr. Stand: 05.12.2019 Die EEG-Umlage hatte im Jahr 2017 mit 6,88 ct/kWh den bisherigen Höchststand erreicht. Danach ging die EEG-Umlage im Jahr 2018 auf 6,79 und im Jahr 2019 auf 6,405 ct/kWh zurück. Weiterer Kostentreiber beim Strompreis: die Netzentgelte, die nach Angaben der Versorger durchschnittlich um rund sechs Prozent steigen werden. Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden zahlen im Schnitt ein Netzentgelt von rund acht Cent netto pro Kilowattstunde Strom, in NRW ist es etwas weniger. Auch hier gilt: Es liegt an der Preispolitik des Energieanbieters, ob und wann er steigende Netzentgelte weitergibt.
Stromzähler: Systematischer Einbau von intelligenten Messsystemen erwartet
In Haushalten, die in den letzten drei Jahren im Schnitt mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbraucht haben, muss der Messstellenbetreiber ab 2020 schrittweise damit starten, die bisherigen analogen Stromzähler gegen intelligente Messsysteme auszutauschen. Vorgeschrieben ist der Austausch auch bei Betreibern von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken mit mehr als 7 Kilowattstunden elektrischer Leistung. Der Messstellenbetreiber ist nicht der Stromanbieter, sondern das Unternehmen, das die Zähler einbaut, betreibt und wartet, in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Der Austausch muss – so sieht es das Gesetz vor – in 2020 beginnen, für den sukzessiven Tausch aller Zähler „Alt gegen Neu“ hat der Messstellenbetreiber acht Jahre Zeit. Bei einem niedrigeren durchschnittlichen Jahresstromverbrauch als 6.000 Kilowattstunden und bei neuen Erzeugungsanlagen über 1 bis einschließlich 7 Kilowattstunden elektrischer Leistung hat der Messstellenbetreiber die Wahl, ob er den Zählpunkt ausstattet oder nicht. Voraussichtlich Anfang 2020 könnte der lang angekündigte Startschuss für den Rollout der intelligenten Messsysteme durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgen. Dann können Messstellenbetreiber theoretisch jeden alten analogen Stromzähler gegen ein intelligentes Messsystem austauschen. Das intelligente Messsystem besteht aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, das die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch, speichert und verarbeitet die Daten. Der Messstellenbetreiber übermittelt die Daten unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber. Das Kommunikationsmodul ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen. Es kann also sowohl Signale senden als auch empfangen. Auf diese Weise könnten in Zukunft zum Beispiel auf Wunsch elektrische Geräte in einem Smart Home automatisch an- oder ausgeschaltet werden. Das kann etwa sinnvoll sein, wenn Strom zu manchen Tageszeiten günstiger angeboten wird als zu anderen. Auch der Stromfluss aus einer Solarstromanlage könnte mithilfe des intelligenten Messsystems zum Beispiel so gesteuert werden, dass ein Elektroauto zu einem günstigen Zeitpunkt geladen wird. Haushalte müssen nicht selbst tätig werden. Der Messstellenbetreiber muss mindestens drei Monate vor dem Einbau informieren und dabei auf die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Betreiber hinweisen. Zwei Wochen vor dem Einbau muss zudem schriftlich auf den konkreten Einbautermin hingewiesen werden – unter Angabe von mindestens einem zweiten möglichen Termin. Stand: 05.12.2019
Wohngeld: Mehr Leistungen – für mehr Haushalte
Wer Wohngeld bezieht, kann sich ab 1. Januar 2020 über höhere Leistungen freuen. Mit der Wohngeldreform 2020 haben dann auch mehr Menschen als bisher Anspruch darauf: Rund 180.000 Haushalte sind nun erstmals wohngeldberechtigt. Mit der Einführung einer neuen Mietenstufe VII werden zudem insbesondere Menschen gezielt entlastet, die in Städten mit besonders hohen Mieten wohnen. Künftig haben rund 154.000 Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld, die bisher leer ausgegangen sind. Dabei handelt es sich um Haushalte am oberen Einkommensrand der Wohngeldbezieher, sodass ihr Zuschuss mit im Schnitt 46 Euro entsprechend niedrig ausfällt. Weitere 24.000 Haushalte, die künftig Wohngeld bekommen werden, haben zuvor Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe bezogen – diese Gruppe kann mit durchschnittlich 155 Euro Wohngeld pro Monat rechnen. Für die derzeit 449.000 reinen Wohngeldhaushalte steigt der Zuschuss von 147 auf im Schnitt 196 Euro. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, nach dem Einkommen und der zu zahlenden Miete beziehungsweise Belastung, sowie nach der jeweiligen Mietstufe (I bis VII ab 2020) der Gemeinde. Für diese sind jeweils gestaffelte Höchstbeträge für das Wohngeld festgelegt sind. Wohngeldtabellen helfen bei der Orientierung. Außerdem wird der staatliche Zuschuss ab Januar 2022 alle zwei Jahre an die Preis- und Mietentwicklung angepasst werden. Das Wohngeld können übrigens nicht nur Mieter beantragen, sondern auch Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen.