Partnersuche im Internet
Wo Kostenfallen lauern
2019 die Suche nach einem Traumpartner beginnen? Bei vermeintlich bequemen Online-Börsen gilt Vorsicht: In den komplizierten und oft kaum verständlichen Verträgen sind einige Fallstricke verborgen.Oft warten in den Singlebörsen statt Traummann oder Traumfrau nur Enttäuschung und der Verlust von Geld. Die Verbraucherzentrale Bremen hat typische Fallstricke zusammengestellt:
Das Kleingedruckte vorher genau lesen
Online-Singlebörsen und Partnervermittlungen erbringen Dienstleistungen, das heißt, sie bieten ihren Kunden lediglich die technische Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit anderen im Portal angemeldeten Personen. Wer diese Dienstleistung in Anspruch nehmen und eines der zahlreichen Online-Portale nutzen möchte, sollte zuvor in jedem Fall einen Blick auf das Kleingedruckte werfen.Denn in den Geschäftsbedingungen verbergen sich oft versteckte Kosten. Beispielsweise werben einige Anbieter mit sogenannten Probe-Abos, die günstig angeboten werden. Im Nachhinein müssen Verbraucher dann aber mit Erschrecken feststellen, dass sich das Probe-Abo nach Ablauf automatisch um sechs oder sogar zwölf Monate zu einem weit höheren Preis verlängert hat.
Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten
Viele Kunden wollen sich bereits kurz nach Vertragsabschluss wieder vom Partnervermittlungsinstitut lösen, weil sie unzufrieden sind. Verbraucher haben bei einem Onlinevertrag grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, über das vor Abschluss des Vertrages informiert werden muss. Einige Portale berufen sich auf ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen, wenn diese vollständig erbracht wurden. Dies ist jedoch gerade bei Abonnementverträgen nicht der Fall. Auch dann nicht, wenn Verbraucher bereits Nachrichten verschickt haben.Die Kündigungsmöglichkeiten stehen im Kleingedruckten und sind bei den einzelnen Partnervermittlungen unterschiedlich. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Partnerbörsen ihren Kunden die Kündigung auch online ermöglichen müssen (Urteil vom 14.07.2016, AZ.: III ZR 387/15). Das bedeutet, wer einen solchen Vertrag online abschließt, der muss diesen auch online beenden können.
Auch ein Widerruf kann Geld kosten
Wer ein hunderte Euro teures Jahresabo schon nach wenigen Tagen widerruft, kommt nicht unbedingt kostenlos aus der Sache raus. Die Partnerbörsen lassen sich sofort nutzen, einige Anbieter bestehen dafür auf einem Wertersatz.Die Verbraucherzentrale Hamburg weist auf Fälle hin, bei denen der Anbieter Parship schon für wenige Tage Nutzung bis zu 300 Euro kassiert hat. Oft zu Unrecht: In mehreren Verfahren hätten Gerichte Parship verpflichtet, Geld an ehemalige Kunden zurückzuzahlen.
Vorsicht bei Weitergabe persönlicher Daten
Im Internet sollten Verbraucher genau überlegen, welche Informationen sie von sich preisgeben möchten. Insbesondere bei der Freigabe von persönlichen Daten ist Vorsicht geboten. Bei der ersten Kontaktaufnahme mit anderen Nutzern empfiehlt es sich, eher über belanglose Themen wie beispielsweise Hobbys zu sprechen, da nicht sicher ist, wer sich hinter dem auf den ersten Blick interessant erscheinenden Online-Profil verbirgt.Was Kontaktbörsen und Partnervermittlungen unterscheidet, schildern wir in einem separaten Beitrag